Webdesign: »Hallo Welt« oder ...?

Betrifft: BIENE-Award

Der BIENE-Award ist eine wichtige und seltene Auszeichnung für besonders zugängliche (»barrierefreie«) Websites (nach den Kriterien der Accessibility). Urheber dieser Initiative sind die Aktion Mensch und die Stiftung digitale Chancen.

»Barrierefreiheit« ist in den letzten Jahren zu einem Schlagwort geworden, weil man erkennt, dass das Massenmedium World Wide Web (WWW oder Internet) für viele Benutzer leider nicht in dem Maße zugänglich ist, wie es sein könnte.

Besonders betroffen sind Blinde und Benutzer mit Sehstörungen, Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten, Kinder und alte Menschen. Es läßt sich sogar verallgemeinern; irgendwann stößt jeder von uns auf eine Website, an der er verzweifelt und klagt: »Macht das Web doch endlich einfach!«

Der BIENE-Award möchte alle Entwickler und Verantwortlichen dazu bewegen, die bestehenden Hürden zu beseitigen und Jedermann Zutritt zu verschaffen.

Leider gibt es beim BIENE-Award und in seinem Umfeld zu viele Fehler und Unstimmigkeiten, die dem Wunsch nach »Barrierefreiheit« schaden. Dabei sollten doch gerade die Verantwortlichen und Beteiligten als Vorbilder dienen.

  • Der BIENE-Award übernimmt die komplizierten Empfehlungen (WCAG) der WAI-Initiative (Web Accessibility Inititiative) und reichert sie sogar um einige fragwürdige Prüfschritte an.
  • Die Website des BIENE-Award weist Mängel auf, gemessen an ihren eigenen Anforderungen und der Benutzbarkeit.
  • Die Preisträger weisen Mängel auf, gemessen an den BIENE-Prüfschritten und der Benutzbarkeit.

BIENE-Award: Auszeichnung mit Hürden

Die Teinahme am BIENE-Award ist mit einer beträchtlichen Anzahl von Kriterien verbunden, die erfüllt werden müssen, sofern sie zutreffen. Die Kriterien (Prüfschritte) entsprechen weitgehend den Richtlinien der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, siehe auch einfach-fuer-alle.de: BITV für alle) und den Empfehlungen (WCAG) der WAI (Web Accessibility Initiative).

In diesem BIENE-Kriterienkatalog liegt bereits die erste Hürde auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Es ist schlecht lesbar und oft sehr unverständlich.

    Beispiele:
  • »8.5 ... Prüfen Sie, ob für graphische Repräsentationen von Text Textäquivalente angeboten werden.«
  • »76. Die Äquivalente zu dynamisch generierten Animationen werden bei jeder Änderung aktualisiert, soweit sinnvoll.«
  • »21.5 ... Prüfen Sie, ob auf rekursive Links verzichtet wird.«
  • »34. Eine Validierung von Dokumenten, die durch Markup-Sprachen erstellt wurden, ist gegen veröffentlichte formale W3C-Grammatiken möglich.«

Auch wird die Formulierung »prüfen Sie, ob ...« mal im positiven, mal im negativen Sinn verwendet und das schwammige »schätzen Sie ein, ob ...« bietet keine Hilfestellung.
Das PDF-Dokument des Kataloges umfasst 30 Textseiten mit 64 vermeidbaren Fremdwörtern (davon 20 Fachbegriffe), die wiederholt auftreten. Das erschwert das Verständnis nur unnötig, denn »Accessibility« ist ohnehin nicht einfach, wenn keine Beispiele oder Vorschläge gemacht werden.

Daraus ergibt sich die zweite Hürde, denn für Anwendungen wie Bilder, Klänge und Filme macht selbst die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) keine ausreichenden Empfehlungen (siehe auch: Rettet die WCAG, ein Beitrag von Joe Clark, übersetzt bei: einfach-fuer-alle). Beispiele würden aber zur erfolgreichen Umsetzung entscheidend beitragen.

    In den BIENE-Prüfschritten heißt es sachlich:
  • »8. Jedem Bild, jeder Animation und jeder graphischen Repräsentation von Text ist eine angemessene textuelle Beschreibung unmittelbar zugeordnet.«
  • »9. Signifikante Geräusche, Klänge oder akustische Signale sind mit textuellen Beschreibungen versehen.« (Mit dem Zusatz, ob ...) »dies deutlich optisch sichtbar [sic!] wird.«
  • »77. Bei Einsatz von Video zur Übermittlung von Informationen wird eine nicht visuelle Alternative bereitgestellt.«
  • »78.1 Einsatz von Transkriptionen und Deskriptionen bei Audio-Elementen
    Prüfen Sie, ob Beschreibungen zu akustisch wahrnehmbaren Informationen vorhanden sind und ob diese in Bezug auf Inhalt und Funktion des Audio-Elements angemessen ist.«
Vor allem die sprachliche bzw. schriftliche Übersetzung von Bildern und Klängen ist sehr aufwändig. Selbst wenn sie technisch gelingt (z. B. als zeitgleiche Darstellung), kann sie inhaltlich schwach ausfallen.

Auch die Website »biene-award.de« kommt damit nicht gut zurecht. Die Beschreibung eines Bildes lautet: »Foto-Abbildung eines Trichters.« Das ist als Beschreibung richtig, aber der Sinn des Bildes ergibt sich nicht, selbst wenn man es sieht. Für die Benutzbarkeit der Seite ist es also unwichtig. Handelt es sich nun um ein dekoratives Bild, das laut Prüfschritt 8.2 »höchstens eine sehr knappe Beschreibung« haben darf (dann hätte »Trichter« genügt) oder ist es sogar ein Layout-Bild, das »leere alt-Attribute«, also keine Beschreibung haben darf (Prüfschritt 8.4)? Wer ordnet solche Fälle richtig ein?
Dies war nur ein einfaches Beispiel. Bei Filmen und Klängen bedarf es mehr Arbeit.

Die Beschreibung von Bild und Ton bleibt wohl auch weiterhin eine aufwändige Aufgabe. Es scheint daher nicht weiter verwunderlich, dass sich kaum Teilnehmer aus dem Bereich Medien um einen BIENE-Award bemühen. Auch wenn sich Frau Croll auf der Preisverleihung 2005 gerade darüber beklagte.

Die dritte Hürde schließlich tritt mit Prüfschritten auf, die vielleicht (?) von den BIENE-Prüfern selbst aufgestellt wurden:

  • »5.4 ... Prüfen Sie, ob längere Textpassagen linksbündig gehalten sind und nicht im Blocksatz.«
  • »7.1 ... Prüfen Sie, ob sich ... der Nutzer an der inhaltlichen Gestaltung ... beteiligen kann, z.B. durch Umfragen, Petitionen, Chats, Foren, Abstimmungen.«
  • »28.4 ... Die Bezeichnung Sitemap sollte nicht verwendet werden.«
  • »53.1 ... Prüfen Sie, ob unterschiedliche Bezahlfunktionen angeboten werden, von denen eine nicht elektronisch ist (z.B. Bezahlung auf Rechnung, per Überweisung).«
  • »65.2 ... Prüfen Sie, ob Werbungsblöcke gebündelt an den Rand des Fensters gesetzt sind und nicht als aufdringliche Unterbrechung im Inhaltsbereich.«
Auch wenn dies gutgemeinte Ansätze sein mögen, aber damit beurteilen die Prüfer, was gut ist und was nicht. Welcher Teilnehmer ließe sich den Aufbau seiner Seiten vorschreiben?

Schlussbemerkung zum BIENE-Award

Mit den Prüfschritten legen die Verantwortlichen die Messlatte sehr hoch. Jedes der über neunzig Hauptkriterien kann einen interessierten Teilnehmer aus dem Wettbewerb werfen. Der Katalog schreckt eher ab, als dass er einlädt. Es verwundert aber, dass trotz der eindeutigen Vorgaben die Preisträger-Websites Mängel aufweisen (überprüft an Goldenen und Silbernen Bienen).

Es wäre schön, wenn diese Auszeichnung für alle zugänglich wäre. Der Ansporn würde sicher Teilnehmer aus vielen Bereichen anlocken. Gegenwärtig jedoch überraschen die Preisträger kaum.

Nebenbei bemerkt:
Im Jahr 2004 ging ein Sonderpreis für Barrierefreiheit an den Styleguide der Bundeswehr. D. h. dafür muss man nicht tauglich sein. Darauf hatten sicher viele gewartet.

Nach oben


BIENE-Award-Website mit Mängeln

Fehler und Unstimmigkeiten im April 2006:

    BIENE-Award.de
  • Linkfarben verändert
  • Links unterstrichen: teils ja, teils nein
  • Linkzustand erkennbar: teils ja, nicht deutlich
  • Akronyme (Initialwörter) nicht erläutert
  • »BIENE« nicht als Akronym markiert
  • Schreibweise »BIENE« nicht einheitlich
  • Links arbeiten mit neuen Fenstern
  • Druckversion auf zwei Seiten mangelhaft
  • Angabe Datum ohne Jahr, also unvollständig

  • außerdem fehlen diese Hilfen:
  • Tagline, eine Kurzbeschreibung
  • »Über uns«-Seite zur Auskunft über die Urheber und die Zielsetzung (wird nur in anderen Kategorien erwähnt)
  • info-Adresse für E-Mail-Kontakt
Auch in den Jahren zuvor (2004 und 2005) traten verschiedene Mängel auf:
  • Umlaute nicht kodiert
  • Fenster-Titel im Browser ändert sich nicht
  • Attribute der HTML-Tags teils nicht in Anführungszeichen
  • ein Tag ungültig (nicht geschlossen)
Die Website sah in den vergangenen Jahren vielleicht weniger elegant als heute aus, dafür waren die Links unterstrichen, also deutlich erkennbar (auch in Farbe und Zustand).

Nach oben

Gemessen an ihren eigenen Prüfschritten würde die Website scheitern, aber mit einigen Berichtigungen ließen sich die »Accessibility«-Hürden schnell beseitigen. Aber: Wie gut ist die Website benutzbar im Sinne von Usability?

Diese Frage hat durchaus ihre Berechtigung: abgesehen von der Sympathiefigur, die mehr einer angriffslustigen Wespe als einer Biene ähnelt, fangen die Schwierigkeiten schon mit dem Titel an. BIENE wird als Akronym (Initialwort, gebildet aus Anfangsbuchstaben) verwendet, das ausgeschrieben bedeutet:
»Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten.«

Diese Konstruktion an sich verlangt nach einer Erläuterung, eine Kurzbeschreibung für diese Website ist sie keinesfalls. Es fehlt also eine »Tagline«, die dem Benutzer verdeutlicht, worum es hier überhaupt geht.

Auch fehlt eine »Über uns«-Seite, auf der die Urheber und die Zielsetzung vorgestellt werden. Es wird auch leider nicht deutlich, wer Ansprechpartner für diese Website ist. Es fehlt die gebräuchliche »info«-Adresse, die für Anfragen aller Art angeboten wird. Zwar kann man sich an Personen wenden, aber die sind bei anderen Stellen erreichbar, und der Webmaster bzw. Gestalter ist erfahrungsgemäß kein Ansprechpartner für inhaltliche Fragen.

So führte im Jahr 2005 eine Anfrage über den BIENE-Award an Frau Cornelssen (Aktion Mensch) quasi ins Leere. Nach über einer Woche verwies Frau Cornelssen mit ihrer Antwort zurück auf die Website. Aber gerade dort tauchten die Fragen auf.

Ein krasser Unterschied besteht zwischen der gesamten Website und der Kategorie »Leichte Sprache«. Unter »Leichter Sprache« versteht man Texte mit vereinfachtem, klaren Satzbau, der für (möglichst) alle Benutzer verständlich ist. Diese Anforderung wird als Prüfschritt 88 (und folgende) in den BIENE-Kriterien erläutert: »Versionen in Leichter Sprache werden so eingesetzt, dass es dem Inhalt des Internetangebots angemessen ist.«

Die BIENE-eigene Website-Beschreibung in der Kategorie »Leichte Sprache« ist mehr als vorbildlich. Sie unterscheidet sich jedoch so stark von den anderen Beiträgen, dass sich die Frage aufdrängt, warum nicht alle Texte so anschaulich formuliert werden. Vor allem in den »Kriterien« stößt der Leser auf fast unverständliche Sätze, die mit unnötig vielen Fremdwörtern bestückt sind.

In Prüfschritt 89 heißt es: »Die Wortwahl bzgl. der Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern, Abkürzungen ist so einfach, wie es der Zielgruppe angemessen ist.«

In Prüfschritt 2.2 heißt es: »Prüfen Sie im Browserfenster, ob Fachbegriffe in angemessener Weise erläutert werden z.B. direkt im Text oder im Glossar.«
Ein Glossar (Wörterverzeichnis mit Erklärungen) ist jedoch nicht vorhanden.

Nach oben


Autor: Frank Baranowski, 2006.